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Empfehlung zur Formulierung von Rundholzkaufverträgen vom 29.07.2005

JUL

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Die „Rahmenvereinbarung für die Werkvermessung von Stammholz des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. und des Verbandes der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. [Version 2005-01-14]“ ist dafür vorgesehen, durch eine einfache und knappe Klausel in Rundholzkaufverträge aufgenommen zu werden. Um eine maximale vertragliche Bindungswirkung zu erreichen, wird die unveränderte Aufnahme der folgenden Klausel in Rundholzkaufverträge empfohlen:

§ ... Maß- und Qualitätsermittlung

 Zur kaufpreisrelevanten Ermittlung von Dimensions- und Qualitätsparametern werden ausschließlich Rundholzvermessungsanlagen und damit verbundene Mess-, Steuer- und Auswertungstechnologien akzeptiert, welche gemäß der „Rahmenvereinbarung für die Werkvermessung von Stammholz des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. und des Verbandes der Deutschen Säge- und Holzindustrie e.V. [Version 2005-01-14]“ zertifiziert sind und für die eine gültige Zulassung zur Werksvermessung vorliegt.

Die in der vorgenannten Rahmenvereinbarung unter Ziffer 6 geregelten „Allgemeinen Bedingungen für die Werkvermessung von Stammholz“ sind maßgeblicher Bestandteil dieses Vertrages.

Der Text steht als ungeschütztes Text-Dokument im Menü Download zur Verfügung und kann somit einfach in Kaufverträge kopiert werden.